Mit dem Angebot spur-schützen (ISEF) bietet Oliver Wirtz Fachberatungen zu Kindeswohlgefährdungseinschätzungen an.
In der pädagogischen Arbeit mit Kindern-, Jugendlichen und Familien treten regelmäßig Situationen auf, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdungen hindeuten. Der einzelne Mitarbeiter vor Ort muss die Sachlage würdigen und sich, zum Wohl des Kindes, sicher verhalten.
– Welche gewichtigen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdungen liegen vor?
– Welche Verfahrensweise bei einer Kindeswohlgefährdung sollten bedacht werden?
– Wie stellt sich die Kooperationsbereitsschaft der Eltern dar?
– Wie hoch ist das Risiko einer Kindeswohlgefährdung fundiert und plausibel im Moment einzuordnen?
– Wer trägt wann und wofür die Verantwortung?
– Sollte das Jugendamt benachrichtigt werden?
– Wie könnte ein Elterngespräch stattfinden?
Die Verantwortung, kurzfristig richtig entscheiden und dann auch entsprechend richtig handeln zu müssen, ist groß. Nach dem Fall „Kevin“, einer Kindesmisshandlung mit tödlichem Ausgang in Bremen 2006, wurde vom Gesetzgeber die Verantwortung sehr deutlich dargestellt. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (01.01.2012 in Kraft) werden Jugendhilfeträger angehalten, „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (ISEF) zur Risikoeinschätzung einzubeziehen und entsprechend vorzuhalten.
Das Angebot spur-schützen (ISEF) richtet sich an öffentliche und freie Trägern der Jugendhilfe sowie an alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern Jugendlichen stehen, um bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung beraten zu werden und Handlungssicherheit zu erlangen.